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PKS 2025 · S. 8 / 79

Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025

Besonderheiten

Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit dem 01.04.2024:

Die Fall- und TV-Zahlen bei Straftaten insgesamt bzw. Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße zum Berichtsjahr 2025 sind nicht mit denen der beiden Vorjahre vergleichbar. 2025 war im Vergleich zu 2024 das erste vollständige Kalenderjahr, in dem Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis unter den neuen Bestimmungen des Konsumentencannabisgesetz (KCanG) erfasst wurden. Durch die unterjährige Teillegalisierung waren bereits die Fall- und TV-Zahlen der PKS 2024 nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar, da sich durch die Gesetzesänderung die Strafbarkeit i. Z. m. Cannabis reduziert hat. Im Ergebnis verstärkt die o.g. Gesetzgebung im aktuellen Berichtsjahr den Rückgang der Fall- und TV-Zahlen.

Die Nichtvergleichbarkeit gilt nicht für den Bereich der Gewaltkriminalität.

In Kapitel 3 „Überblick 2025“ werden neben den Daten der PKS-Inland – wie auch im Vorjahr – Daten der PKS-Ausland zu Straftaten insgesamt sowie zu Betrug und Cybercrime genannt.

Im Bericht werden zudem folgende optische Hervorhebungen bei der Darstellung der Trends genutzt, um die Entwicklungen auf den ersten Blick besser erfassen zu können.

Veränderung in Prozent

Optische Hervorhebungen bei der Darstellung der Trends
Veränderung Symbol
<= - 10,0 
> -10,0 bis <= -5,0 
> -5,0 bis < 5,0 
<= 5,0 bis < 10,0 
>= 10,0 
Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2025, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA