Ziel, Inhalt, Aussagekraft und Besonderheiten
Ziel
Die PKS dient
- der Beobachtung der Kriminalität insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten sowie
- der Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.
Inhalt
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte1, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden oder deren Handlungsort in Gänze unbekannt ist, deren Erfolgsort aber in der Bundesrepublik liegt, werden gesondert in der „PKS-Ausland“2 erfasst und sind in diesem Bericht entsprechend gekennzeichnet. Diese Straftaten sind nicht in den allgemeinen PKS-Daten (=PKS-Inland) enthalten und werden hier nicht mitgezählt oder hinzuaddiert.
Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussage-delikte), sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten.
Die PKS enthält insbesondere Angaben über
- Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
- Handlungsort und Tatzeit,
- Opfer und Schäden,
- Aufklärungsergebnisse,
- Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und andere Merkmale der Tatverdächtigen.
Die nachstehenden Aussagen beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Bundesgebiet insgesamt.
Aussagekraft
Die Aussagekraft der PKS ist insbesondere durch folgende Punkte begrenzt:
Dunkelfeld
In der PKS wird nur das sogenannte Hellfeld – also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität – erfasst. Das Dunkelfeld bleibt in den Zahlen unberücksichtigt, da entsprechende Erkenntnisse aus anderen Erhebungsformen (z. B. Opferbefragungen) stammen und nicht in die PKS einfließen. Auf entsprechende Befunde wird jedoch an geeigneter Stelle verwiesen. Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei können die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert hat. So-called Viktimisierungssurveys – bei denen zufällig ausgewählte Personen aus der Bevölkerung u. a. dazu befragt werden, ob sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums Opfer von Straftaten geworden sind – erlauben es, den Umfang des kriminalstatistischen Dunkelfeldes abzuschätzen. Durch wiederholte Befragungen dieser Art kann festgestellt werden, ob sich die Relation von Hell- und Dunkelfeld verändert hat. Unter Beteiligung des BKA wurden bisher vier bundesweite Viktimisierungssurveys in den Jahren 2012, 2017, 2020 und 2024 durchgeführt.
Dabei stellte der Viktimisierungssurvey des Jahres an die (Inlands-)PKS angelehnten System erfasst. Nach einer Pilot-/Erprobungsphase und Anpassungen liegen ab dem Berichtsjahr 2024 valide Daten der PKS-Ausland vor. Im aktuellen Berichtsjahr können erstmals Vergleiche zum Vorjahr gezogen werden.
1Im Jahr 2017 wurde der Wirkbetrieb zur Erfassung der Rauschgiftdelikte durch den Zoll aufgenommen.2Seit 2020 werden Straftaten, die im Ausland (oder unbekanntem Tatort) begangen wurden und im Inland ihren Erfolgsort haben, in einem.