Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025
Einleitung
1 Allgemeine Hinweise
Auf der Homepage des Bundeskriminalamtes (BKA) (www.bka.de) ist über den Pfad „Aktuelle Informationen/Statistiken und Lagebilder“ die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zu finden. Zusätzlich stehen dort auch eine Vielzahl von Tabellen zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern sowie Zeitreihen zum Abruf bereit.
Gemäß Bundesgleichstellungsgesetz § 4 Abs. 3 soll in Rechts- und Verwaltungsschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck gebracht werden. Diese Vorgabe wird analog auch auf diese Publikation angewandt. Folgende Gegebenheiten müssen jedoch berücksichtigt werden:
- Geschlechtsspezifische Formulierungen können nur verwendet werden, wenn die Texte in der Formulierungshoheit der Autorin/des Autors liegen.
- Katalogwerte sind definierte Begriffe und können in dieser Publikation nicht – abweichend von der getroffenen Festlegung – in geschlechtsspezifischen Schreibweisen verwendet werden (Katalogwerte werden in Anführungszeichen dargestellt).
- Zitate aus anderen Vorschriften/Publikationen/Texten, die nicht geschlechtsspezifisch formuliert sind, können ebenfalls nicht geändert werden.
Begriffe und Abkürzungen
Bei der tabellarischen Darstellung von Informationen zu Straftaten/-gruppen werden immer der Straftatenschlüssel und dessen Bedeutung (diese ggf. gekürzt) angegeben. Die Übersicht über alle für das aktuelle Berichtsjahr gültigen Straftatenschlüssel inklusive der vollständigen Bezeichnung ist im PKS-Straftatenkatalog enthalten, der auf der Homepage abrufbar ist.
Für „Diebstahl ohne erschwerende Umstände (Schlüssel 3***00)“ sowie „Diebstahl unter erschwerenden Umständen (Schlüssel: 4***00)“ werden die Begriffe „einfacher Diebstahl“ und „schwerer Diebstahl“ verwendet.
Der PKS-Straftatenkatalog enthält zudem eine Auflistung aller Summenschlüssel, mit denen in einigen Deliktsbereichen nach fachlich definierten Anforderungen mehrere Straftatenschlüssel zu einer Straftatengruppe zusammengefasst werden, z. B. „892000 Gewaltkriminalität“. Welche einzelnen Straftatenschlüssel den Summenschlüsseln jeweils zugeordnet sind, ist dem Dokument „Übersicht Summenschlüssel“ zu entnehmen, das ebenfalls auf der Homepage des BKA abrufbar ist.
Fachbegriffe und Abkürzungen werden im Kapitel „Glossar und Abkürzungsverzeichnis“ erläutert.
Datenvergleiche
Die Tabellen der PKS werden auf Basis der Einzeldatensätze in den Landeskriminalämtern und dem BKA nach festgelegten Regeln erstellt. Systembedingt können die auf Bundesebene ermittelten Werte geringe Abweichungen zu den in den Ländern veröffentlichten Daten aufweisen.
Aufgrund von Auf- bzw. Abrundungen bei Prozentzahlen ergibt sich unter Umständen bei der Addition der jeweiligen Prozentzahlen ein Wert ungleich 100 Prozent.
Änderungen in Rechtsvorschriften, aber auch bei den Erfassungsmodalitäten führen oftmals zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Daten mit den Vorjahren. In Tabellen, in denen Entwicklungen dargestellt sind, werden die betroffenen PKS-Schlüssel entsprechend gekennzeichnet. Eine korrespondierende Kennzeichnung der übergeordneten Schlüssel bzw. der Summenschlüssel erfolgt in der Regel nicht.
Betrachtungszeitraum der Kriminalitätsentwicklung
Der Zeitraum für die Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung ist auf 15 Jahre festgelegt. Im Bericht zur PKS 2025 beginnen die Zeitreihen folglich mit dem Basisjahr 2011.