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PKS 2024 · S. 7 / 68

Aussagekraft

Die Aussagekraft der PKS ist insbesondere durch folgende Punkte begrenzt:

Dunkelfeld

In der PKS wird nur das sogenannte Hellfeld – also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität – erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld – die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität – in der PKS nicht abgebildet werden. Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei können die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert hat. Sogenannte Viktimisierungssurveys – bei denen zufällig ausgewählte Personen aus der Bevölkerung u. a. dazu befragt werden, ob sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums Opfer von Straftaten geworden sind – erlauben es, den Umfang des kriminalstatistischen Dunkelfeldes abzuschätzen. Durch wiederholte Befragungen dieser Art kann festgestellt werden, ob sich die Relation von Hell- und Dunkelfeld verändert hat. Bislang wurden unter Beteiligung des BKA drei bundesweite Viktimisierungssurveys in den Jahren 2012, 2017 und 2020 durchgeführt. Dabei stellt der Viktimisierungssurvey des Jahres 2020 den Auftakt zu der periodisch angelegten Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD)“ dar, die das BKA in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder durchführt. Die zentralen bundesweiten Ergebnisse des ersten Zyklus wurden im November 2022 im Rahmen einer Bundespressekonferenz vorgestellt und in einem ausführlichen Bericht veröffentlicht. Über die Erkenntnisse dieser ersten Befragungswelle hinaus werden durch zukünftige Wiederholungen der Studie Veränderungen und langfristige Entwicklungen des Kriminalitätsaufkommens und Sicherheitsgefühls in der Gesellschaft identifiziert werden können. Im Rahmen der zweiten Erhebungswelle von SKiD wurden von Februar bis Juni 2024 erneut zufällig ausgewählte Personen in der Bevölkerung zu ihren Erfahrungen mit Kriminalität befragt. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht.

Einflussfaktoren

Folgende Aspekte können die Entwicklung der Zahlen in der PKS beeinflussen:

  • Anzeigeverhalten (zum Beispiel unter Versicherungsaspekten),
  • polizeiliche Kontrollintensität,
  • Änderung der statistischen Erfassung,
  • Änderung des Strafrechts,
  • echte Kriminalitätsänderung.

Die PKS bietet kein exaktes Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger genaue Annäherung an die Realität.

Erfassungs-/Bewertungskriterien

Die Erfassung in der PKS erfolgt vorrangig anhand gesetzlicher Tatbestände und nur eng begrenzt auch unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Registrierung erfolgt bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Die Aktualität der PKS wird daher durch Straftaten mit langer Ermittlungsdauer gemindert.

Birkel, Christoph et al. (2022): Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020. Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey des Bundeskriminalamts und der Polizeien der Länder. Hg. v. Bundeskriminalamt. Wiesbaden. Online abrufbar unter URL: BKA Dokument.

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2024, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA