PKS 2024
Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Deswegen und auch aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume und -grundsätze lässt sich die PKS mit den Rechtspflegestatistiken der Justiz (z.B. Strafverfolgungsstatistik) nicht vergleichen.
Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV). Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ein eventueller Migrationshintergrund wird nicht berücksichtigt, da aufgrund der Freiwilligkeit einer entsprechenden Angabe eine durchgängige Erfassung nicht gewährleistet ist.
Besonderheiten
- In Kapitel 3 „Überblick 2024“ werden erstmals auch Daten der PKS-Ausland zu Straftaten insgesamt sowie zu Betrug und Cybercrime genannt.
- In Kapitel 4 „Ausgewählte Aspekte der Kriminalitätsentwicklung“ werden bei Gewaltkriminalität zusätzlich die Anzahl und die Anteile der Messerangriffe aufgeführt, die Verteilung der Fälle nach Tatörtlichkeiten bzw. Ereignissen dargestellt, Betrugs- und Diebstahlsphänomene differenzierter ausgewiesen sowie detailliertere Informationen aus der PKS-Ausland präsentiert.
- In Kapitel 7 „Tatverdächtige“ wird nun auch die Entwicklung der nichtdeutschen Tatverdächtigen ins Verhältnis zur entsprechenden Bevölkerungsentwicklung gesetzt. Die Berechnungsgrundlage der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) hat sich in dem Zuge sowohl für die deutschen als auch nun für die nichtdeutschen Tatverdächtigen geändert und bezieht sich nun auf das Verhältnis der Tatverdächtigen ab 8 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab 8 Jahren.
- In Kapitel 8 „Opfer“ ist zu beachten, dass durch die Ausweitung der Opfererfassung auf weitere Delikte die Daten zu den Opfern nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar sind. Zudem wird ab diesem Berichtsjahr der Verletzungsgrad bei Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten als Opfer (tödlich, schwer oder leicht verletzt) ergänzend genannt.
Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit dem 01.04.2024: Die Fall- und TV-Zahlen bei Straftaten insgesamt bzw. Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße zum Berichtsjahr 2024 sind nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Gleiches gilt für die Rauschgiftdelikte – für die Gewaltkriminalität trifft dies nicht zu. Durch die Gesetzesänderung hat sich die Strafbarkeit i.Z.m. dieser Droge reduziert.
Unter der Annahme, dass sich die Fall- und TV-Zahlen insgesamt von 2023 auf 2024 im Fünf-Jahres-Durchschnitt – und damit unabhängig von der Gesetzesänderung – entwickelt hätten, wären jeweils bei Straftaten insgesamt bzw. Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße von 2023 auf 2024 kein leichter Rückgang, sondern ein leichter Anstieg zu verzeichnen gewesen.
Fazit: Der Rückgang der Fall- und TV-Zahlen insgesamt ist deutlich von der o.g. Gesetzgebung beeinflusst.