Ziel, Inhalt, Aussagekraft und Besonderheiten
Ziel
Die PKS dient
- der Beobachtung der Kriminalität insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten sowie
- der Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.
Inhalt
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte1, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden oder deren Tatort in Gänze unbekannt ist, deren Erfolgsort aber in der Bundesrepublik liegt, werden gesondert in der „PKS-Ausland“2 erfasst und sind in diesem Bericht entsprechend gekennzeichnet. Diese Straftaten sind nicht in den allgemeinen PKS-Daten (=PKS-Inland) enthalten und werden hier nicht mitgezählt oder hinzuaddiert.
Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte), sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten.
Die PKS enthält insbesondere Angaben über
- Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
- Tatort und Tatzeit,
- Opfer und Schäden,
- Aufklärungsergebnisse,
- Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und andere Merkmale der Tatverdächtigen.
Die nachstehenden Aussagen beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Bundesgebiet insgesamt.
| Hinweis | Details |
|---|---|
| 1 | Im Jahr 2017 wurde der Wirkbetrieb zur Erfassung der Rauschgiftdelikte durch den Zoll aufgenommen. |
| 2 | Seit 2020 werden Straftaten, die im Ausland (oder unbekanntem Tatort) begangen wurden und im Inland ihren Erfolgsort haben, in einem an die (Inlands-)PKS angelehnten System erfasst. Nach einer Pilot-/Erprobungsphase und Anpassungen liegen ab diesem Berichtsjahr valide Daten der PKS-Ausland vor. |