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PKS 2024 · S. 62 / 68

Steigerungsrate (SR)

gibt die prozentuale Veränderung von z.B. Fällen oder Häufigkeitszahlen für die Gesamtkriminalität oder einzelner Deliktsarten zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen an. Eine positive Steigerungsrate bedeutet einen Zuwachs, eine negative Steigerungsrate eine Abnahme bei z.B. Fällen bzw. Häufigkeitszahlen.

SR = (Berichtsjahr - Vorjahr) x 100
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Vorjahr

Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)

ist die Zahl der ermittelten ansässigen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren. (Stichtag ist grundsätzlich der 31.12. des Vorjahres zum Berichtsjahr.)

TVBZ = Ansässige Tatverdächtige ab 8 Jahre x 100.000
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Einwohnerzahl ab 8 Jahre

  • TV mit Wohnsitz in der Tatortgemeinde
  • TV mit Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde
  • TV mit Wohnsitz im Bundesland der Tatortgemeinde
  • TV mit Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet

Stationierungskräfte

sind in der PKS enthalten, in der Bevölkerungsstatistik aber nicht. Es wird die „echte“ Tatverdächtigenzählung angewendet.

Oberschlüssel

Siehe Schlüssel

Opfer

sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Opfer sind Geschädigte/unmittelbar Betroffene speziell definierter Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) und Widerstandsdelikte, soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung („O“) gekennzeichnet sind.

Phänomene

  • Abofalle: Im Rahmen einer zusammenhangsfremden Handlung (z.B. Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Download einer Datei) wird dem Geschädigten ein Abonnement untergeschoben, ohne dass diesem der Vertragsabschluss bewusst sein konnte.
  • Enkeltrick: Unter Vorspiegelung vorhandener Verwandtschaftsverhältnisse wird der Geschädigte dazu veranlasst, einen bestimmten Geldbetrag an den Tatverdächtigen zu zahlen.
  • Falscher Amtsträger: Wenn die Täterin / der Täter sich als falsche Amtsträgerin / falscher Amtsträger ausgibt - ohne als falsche Polizistin / falscher Polizist aufzutreten.
  • Falscher PVB: Wenn die Täterin / der Täter sich als falsche Polizeivollzugsbeamtin / falscher Polizeivollzugsbeamter ausgibt; falsche Polizistin / falscher Polizist; falsche Schutzpolizistin / falscher Schutzpolizist; falsche Kriminalbeamtin / falscher Kriminalbeamter (Vorrang gegenüber "falscher Amtsträger (ohne PVB)").
  • Gewinnbenachrichtigung: Dem Geschädigten wird ein Gewinn in Aussicht gestellt. Um diesen zu erhalten, wird er aufgefordert, im Vorfeld eine Zahlung zu leisten. Der Gewinn wird nie ausgezahlt.
Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2024, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA