Kriminalstatistik Begriffe
Falldefinitionen
Bekannt gewordener Fall ist jede im Katalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-) Tat einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine (kriminal-) polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt.
Aufgeklärter Fall ist die Straftat, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens eine Tatverdächtige oder ein Tatverdächtiger begangen hat, von dem grundsätzlich die rechtmäßigen Personalien (z.B. mittels Ausweisdokument, erkennungsdienstliche Behandlung etc.) bekannt sind.
Häufigkeitszahlen und Kriminalitätsquotienten
Häufigkeitszahl (HZ) ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stichtag ist jeweils der 31.12. des Vorjahres zum Berichtsjahr, ersatzweise der zuletzt verfügbare, der dann besonders benannt ist). Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung aus.
| Bezeichnung | Formel |
|---|---|
| Aufklärungsquote (AQ) | AQ = aufgeklärte Fälle x 100 ───────────────────── bekannt gewordene Fälle |
| Häufigkeitszahl (HZ) | HZ = Straftaten x 100.000 ───────────────────── Einwohnerzahl |
Hinweise zur Häufigkeitszahl
Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl wird dadurch beeinträchtigt, dass nur ein Teil der begangenen Straftaten der Polizei bekannt wird, und dass u.a. Stationierungsstreitkräfte, ausländische Durchreisende, Touristinnen und Touristen, Besucherinnen und Besucher und grenzüberschreitende Berufspendlerinnen und Berufspendler sowie Nichtdeutsche, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, in der Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland nicht enthalten sind. Straftaten, die von diesem Personenkreis begangen wurden, werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt.
Großverfahren
Bei Großverfahren (z. B. Betrug) sind entsprechend den Erfassungsregeln nur durchermittelte Vorgänge gemäß der Anzahl der unmittelbar Betroffenen (nicht nur anhand von Kundenkarteien) für die PKS zu erfassen.