kriminalstatistik.org

PKS 2024 · S. 60 / 68

Glossar und Abkürzungsverzeichnis

10.1 Glossar

Die nachfolgenden Erläuterungen basieren auf den für die PKS-Erfassung geltenden Vorschriften, stellen jedoch nur einen Auszug aus den im Zusammenhang mit der PKS benutzten Begrifflichkeiten dar. Eine vollständige Information hierzu ist in den „Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS Richtlinien) bzw. im dazugehörigen Definitionskatalog enthalten. Siehe BKA-Homepage (Aktuelle Informationen/Statistiken und Lagebilder/PKS 2022).

Altersgruppen

sind wie folgt definiert:

  • Kinder (unter 14 Jahre)
  • Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
  • Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre)
  • Erwachsene (ab 21 Jahre)
    • Jungerwachsene (21 bis unter 25 Jahre)
    • Erwachsene ab 25 bis unter 30 Jahre
    • Erwachsene zwischen 30 und 80 Jahren in Altersstufen von 10 Jahren
    • Erwachsene ab 80 Jahren

Aufgeklärter Fall

Siehe Fall

Aufklärungsquote (AQ)

Siehe Kriminalitätsquotienten

Ausländerrechtliche Verstöße

Bezeichnung wird als Kurzform für „Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU“ verwendet.

Bekannt gewordener Fall

Siehe Fall

Bevölkerung/Bevölkerungszahlen

Bezeichnung für alle in Deutschland gemeldeten (in amtlichen Melderegistern erfassten) Personen. Dazu zählen sowohl deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als auch Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sofern sie nach Bundesmeldegesetz meldepflichtig sind und dieser Pflicht auch nachgekommen sind (siehe auch Bundesmeldegesetz).

Nicht erfasst sind Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörige, Pendlerinnen und Pendler, Durchreisende, Touristinnen und Touristen, Personen, die sich kürzer als drei Monate in Deutschland aufhalten, sowie Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Die im Zusammenhang mit der PKS verwendeten Bevölkerungszahlen werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. Informationen zu Bevölkerungszahlen sind auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht.

darunter

Siehe Statistikbegriffe

davon

Siehe Statistikbegriffe

Fall

In der PKS werden nur Fälle erfasst, die hinreichend konkretisiert sind: Dazu müssen überprüfte Anhaltspunkte zu

  • dem Tatbestand (Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm),
  • dem Tatort und
  • der Tatzeit / dem Tatzeitraum (mindestens das Jahr)

vorliegen.

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2024, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA