4.4 – T16b Schlüssel Cybercrime Trend 2024
| Delikt | Anzahl 2024 | Veränderung absolut | Veränderung in % | AQ 2024 | AQ 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| 517500 Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB | 17.548 | 1.756 | 11,1 | 43,6 | 39,4 |
Aufgeklärte Fälle: 7.657 (23,1%)
Tatverdächtige: 6.356 (9,6%)
deutsche TV: 4.305 (1,2%)
nichtdeutsche TV: 2.051 (32,8%)
darunter Zuwanderinnen/Zuwanderer: 327 (35,7%)
Die Fallzahlen des Deliktsbereichs Cybercrime belaufen sich im Jahr 2024 auf 131.391 Fälle und nehmen damit nach einem kontinuierlichen Anstieg seit 2016 nun im zweiten Jahr in Folge ab. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Fallzahlen ausschließlich Taten umfassen, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person im Inland gehandelt hat. Fälle, bei denen zwar Schäden in Deutschland verursacht werden, aber der Handlungsort der oder des Tatverdächtigen im Ausland liegt oder unbekannt ist (sogenannte Auslandstaten), sind hier nicht enthalten. Die Auslandstaten im Bereich Cybercrime weisen in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Anstieg auf und liegen im aktuellen Berichtsjahr bei mehr als 200.000 Fällen.
4.4 – T16c Schlüssel Fälle der Cybercrime in der PKS-Ausland
| Delikt | Anzahl 2024 | AQ %-Anteil an allen Fällen/TV der PKS-Ausland |
|---|---|---|
| 897000 Cybercrime | 201.877 | 2,2 |
Aufgeklärte Fälle: 4.371 (12,5%)
Tatverdächtige: 4.563 (14,5%)
Darüber hinaus ist zu beachten, dass insbesondere der Bereich Cybercrime oftmals ein großes Dunkelfeld aufweist. In SKiD 2020 zeigte sich, dass im Bereich Cyberkriminalität etwa vier von fünf Straftaten nicht angezeigt wurden. Die in SKiD 2020 erhobenen Cybercrimedelikte sind zwar nicht direkt mit dem Straftatenschlüssel vergleichbar, jedoch weisen auch die Ergebnisse anderer Studien im Bereich Cybercrime regelmäßig auf ein Dunkelfeld dieser Größenordnung hin. Da bislang keine aktuellen bundesweiten Ergebnisse zur Veränderung des Dunkelfelds im Bereich Cyberkriminalität vorliegen, bleibt zunächst unklar, ob die Veränderung in den Fallzahlen auf eine.