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PKS 2024 · S. 22 / 68

Deliktsbereich der Verbreitung pornografischer Inhalte

Die (Gesamt-)Fallzahlen bewegen sich auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr mit leicht rückläufiger Tendenz (-2,4 Prozent).

Unterfälle

Bei Betrachtung der Unterfälle ist festzustellen, dass Delikte im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten eine rückläufige Tendenz aufweisen (-5,2 Prozent / -2.337 Fälle) – ohne, dass aus polizeilicher Sicht hierfür konkrete unmittelbare Gründe erkennbar sind –. Hingegen sind die Fallzahlen im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten angestiegen (+8,5 Prozent / +750 Fälle).

Verhalten der Jugendlichen

Bei den Jugendlichen, die in diesem Deliktsbereich in Erscheinung treten, handelt es sich häufig um sogenannte „Selbstfilmer“. Sie fertigen Aufnahmen von sich selbst und verbreiten diese eigenständig oder über Freunde unbedacht auf Social-Media-Plattformen. Dabei ist den Jugendlichen oft nicht bewusst, dass sie durch das Weiterleiten oder den teils auch unbeabsichtigten Upload pornografischer Fotos oder Videos einen Straftatbestand verwirklichen können.

Anteil der Tatverdächtigen

Anteil der Tatverdächtigen unter 18 Jahren
Jahr Anteil unter 18 Jahren (%) Anzahl der Tatverdächtigen (TV)
2023 40,6 19.210
2024 44,4 20.952

Das Gesamtvolumen der Tatverdächtigen beträgt 47.162 TV.

Zusätzliche Faktoren

Weitere Meldeverpflichtungen auf EU-Ebene (z.B. DSA) wirken sich bisher zahlenmäßig gering aus. Neben dem Ansatzpunkt des durch Social-Media-Kanäle unterstützten Verbreitungsverhaltens der Jugendlichen untereinander kann auch eine erhöhte Anzeigebereitschaft von Schulen/Eltern oder auch Minderjährigen ursächlich für den Anstieg der Fallzahlen im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten sein.

Präventionsarbeit

Aufgrund der beschriebenen Faktoren wird seit einiger Zeit der Fokus unter anderem auf eine Intensivierung der Präventionsarbeit und gezielte Aufklärungskampagnen gesetzt. Als Beispiel kann hier die Präventionskampagne #dontsendit14 des BKA genannt werden. Diese soll Minderjährige, Eltern und Betreuungspersonal auf die Gefahren und Folgen von selbstgefertigten kinder- und jugendpornografischen Inhalten aufmerksam machen.

Weitere Informationen siehe: BKA

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2024, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA