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PKS 2023 · S. 51 / 56

Steigerungsrate (SR)

gibt die prozentuale Veränderung von z.B. Fällen oder Häufigkeitszahlen für die Gesamtkriminalität oder einzelner Deliktsarten zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen an. Eine positive Steigerungsrate bedeutet einen Zuwachs, eine negative Steigerungsrate eine Abnahme bei z.B. Fällen bzw. Häufigkeitszahlen.

SR = (Berichtsjahr - Vorjahr) x 100
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Vorjahr

Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)

ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren. (Stichtag ist jeweils der 31.12. des Vorjahres zum Berichtsjahr.)

TVBZ = Tatverdächtige ab 8 Jahren x 100.000
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Einwohnerzahl ab 8 Jahren

Opfer

sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Opfer sind Geschädigte/unmittelbar Betroffene speziell definierter Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) und Widerstandsdelikte, soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung („O“) gekennzeichnet sind.

Politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Staatsschutzdelikte gem. §§ 80a–83, 84–86a, 87–91, 94–100a, 102, 104, 105–108e, 109–109h, 129a–b, 130, 192a, 234a und 241a StGB sowie Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) werden in der PKS nicht erfasst. Delikte der allgemeinen Kriminalität, die dem Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität zuzuordnen sind, sind jedoch auch in der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen.

Schlüssel

Eindeutige Kennzeichnung einer Straftat bzw. einer Straftatengruppe gemäß PKS-Straftatenkatalog. Die in der PKS verwendeten Schlüssel sind sechsstellig. Die Bezeichnung einer Straftat gemäß PKS orientiert sich nicht ausschließlich an der Rechtsnorm, sondern kann zusätzliche Merkmale (z.B. Tatörtlichkeit, erstrebtes/erlangtes Gut) enthalten (z.B. 371000 einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken).

Oberschlüssel

Zusammenfassung mehrerer Schlüssel zu einer Straftatengruppe gemäß Hierarchie der einzelnen Straftaten (der Schlüssel 211000 fasst beispielsweise alle Raubdelikte zusammen).

Summenschlüssel

Zusammenfassung mehrerer Schlüssel zu einer Straftatengruppe gemäß fachlich definierter Anforderung. Eine Übersicht über alle Summenschlüssel ist auf der BKA Homepage abrufbar.

Schusswaffe

Als Schusswaffe im Sinne von „geschossen“ und „mitgeführt“ gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 Waffengesetz. Nicht zu erfassen ist das „Mitführen“ von Schusswaffen bei solchen Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde.

Mit einer Schusswaffe „gedroht“ ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z.B. auch durch eine Spielzeugpistole).

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2023, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA