Gewaltkriminalität 2023
Die Gewaltkriminalität stieg im aktuellen Berichtsjahr um 8,6 Prozent auf 214.099 Fälle an (2022: 197.202 Fälle). Die darin enthaltenen Delikte Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent auf 2.282 Fälle an (2022: 2.236 Fälle), Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge um 2,4 Prozent auf 12.186 Fälle (2022: 11.896 Fälle), Raubdelikte um 17,4 Prozent auf 44.857 Fälle (2022: 38.195 Fälle) und die gefährliche und schwere Körperverletzung um 6,8 Prozent auf 154.541 Fälle (2022: 144.663 Fälle).
Im Vergleich zum Berichtsjahr 2019 nahm die Gewaltkriminalität im aktuellen Berichtsjahr um 18,3 Prozent (2019: 181.054 Fälle) zu, die darin enthaltenen Delikte Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen nahmen um -1,4 Prozent (2019: 2.315 Fälle) ab, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge stieg um 29,3 Prozent (2019: 9.426 Fälle) an, Raubdelikte um 24,4 Prozent (2019: 36.052 Fälle) und die gefährliche und schwere Körperverletzung um 16,1 Prozent (2019: 133.084 Fälle).
Ein Grund für die aktuell steigenden Fallzahlen im Bereich der Körperverletzung und Raubdelikte könnte der - im Vergleich zu 2022 – vollständige Wegfall der Corona-Beschränkungen im kompletten Berichtsjahr 2023 und damit einhergehend die uneingeschränkte Rückkehr ins öffentliche Leben sein, was wieder mehr Tatgelegenheiten schafft. Zusätzlich sind als weitere Einflussfaktoren – wie auch bei der Entwicklung der Straftaten insgesamt – die Veränderungen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie das aktuelle Migrationsgeschehen zu nennen. Wie bereits unter 4.1 aufgeführt, ist denkbar, dass sich eine inflationsbedingt angespannte wirtschaftliche Lage in steigenden Fallzahlen niederschlägt. Hinzukommt die umfangreiche Zuwanderung Geflüchteter, die wiederum teils multiplen Belastungsfaktoren (darunter eine oftmals, auch wirtschaftlich, unsichere Lebenssituation) ausgesetzt sind.
Der Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung lag im Berichtsjahr 2023 bei 5,8 Prozent (8.951 Fälle; 2022: 5,6 Prozent, 8.160 Fälle), bei Raubdelikten bei 10,9 Prozent (4.893 Fälle; 2022: 11,0 Prozent, 4.195 Fälle).
„Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
Vorsätzliche einfache Körperverletzung
| Schlüssel | Anzahl | Veränderung | AQ 2023 | AQ 2022 |
|---|---|---|---|---|
| vorsätzliche einfache Körperverletzung | 429.157 | 29.458 | 90,2 | 90,1 |
| Aufgeklärte Fälle | 387.108 | 26.859 | ||
| Tatverdächtige | 342.233 | 22.353 | ||
| deutsche TV | 223.829 | 8.650 | 4,0 | |
| nichtdeutsche TV | 118.404 | 13.703 | 13,1 | |
| darunter Zuwanderinnen/Zuwanderer | 31.830 | 5.323 | 20,1 |