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PKS 2025 · S. 67 / 79

Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025

Ermittlungen in beiden Fällen nicht in diesem Berichtsjahr abgeschlossen wurden (ausgangsstatistische Erfassung in der PKS).

Hinsichtlich der Anteile der registrierten Verletzungsgrade lassen sich keine Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen PVB feststellen.

Mit 57.980 Opfern (50,7 Prozent) wurden PVB anteilig an allen Straftaten am häufigsten Opfer von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB. 50.571 (87,2 Prozent) dieser registrierten PVB blieben dabei unverletzt, 6.986 (12,0 Prozent) erlitten leichte Verletzungen und 20 PVB schwere Verletzungen.

Schwerste Gewaltdelikte wie „Mord“, „Totschlag“ oder „Raub“ machen weiterhin nur einen sehr geringen Anteil bei der Opfergruppe PVB aus.

Im Berichtsjahr 2025 sind allerdings starke Anstiege der Opferzahlen zu versuchtem Mord (2025: 23; 2024: 13) und versuchtem Totschlag (2025: 60; 2024: 39) sowie bei Raub (2025: 136; 2024: 103) festzustellen. Bei den übrigen Straftatengruppen waren hier folgende Veränderungen zu verzeichnen:

Straftat Änderung (%) 2024
gefährliche und schwere Körperverletzung +0,8 2.520
Bedrohung -14,6 8.123
Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte +5,9 54.752
tätlicher Angriff +3,0 38.210
vorsätzliche einfache Körperverletzung -11,5 1.821

Eine Veranstaltung (Ereignis) wurde bei 6,5 Prozent der Fälle, bei denen PVB als Opfer betroffen waren, erfasst. Bei 26,4 Prozent (845 Fälle) handelte es sich um eine Demonstration/Versammlung, gefolgt von Fußballspielen mit 23,0 Prozent (738 Fälle).

Bei einer differenzierteren Betrachtung zeigt sich, dass Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzung gegen PVB, bei denen ein Ereignis erfasst wurde, in 59,8 Prozent (186) bei Fußballspielen begangen wurden und 24,4 Prozent (76) bei Demonstrationen/Versammlungen. Bei Widerstand und tätlichem Angriff wurden in 26,7 Prozent (343) bzw. 23,4 Prozent (281) Demonstrationen erfasst, Fußballspiele bei 13,6 Prozent (175) bzw. 25,3 Prozent (304) und Volksfeste/Jahrmärkte bei 17,6 Prozent (226) bzw. 17,3 Prozent (208).

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2025, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA