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PKS 2025 · S. 22 / 79

Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025

Messerangriffe bei Gewaltkriminalität

Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hat sich die IMK auf ihrer 208. Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2018 dafür ausgesprochen, als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserforder- nisse, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Seit 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall, erfasst. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide und wurde daher nur in ausgewählten Deliktsbereichen veröffentlicht.

Seit dem Berichtsjahr 2025 erfolgt zudem in der PKS die Erfassung, ob eine tatverdächtige Person ein Messer mitgeführt, mit ihm gedroht, oder es angewendet hat, um auch Aussagen zu Tatverdächtigen bei Fällen des Phänomens „Messerangriff“ treffen zu können. Hierzu wurden ein neuer Katalog „Art der Waffenverwendung“ eingeführt, der sowohl bei den Fällen (aufgeklärte und unaufgeklärte Fälle) als auch bei tatverdächtigen Personen bei aufgeklärten Fällen genutzt wird. Oft sind bei der Neueinführung von PKS-Katalogen die Erfassungsroutinen bundeslandübergreifend uneinheitlich. Dies wurde auch bei dem neu eingeführten Katalog unter Einbeziehung des Phänomens „Messerangriff“ festgestellt, so dass die für das Berichtsjahr 2025 verfügbaren Daten nicht valide sind.

Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Strafta- ten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.

Statistische Erfassung der Messerangriffe

Im Berichtsjahr 2025 wurde in der PKS zu insgesamt 29.243 Straftaten ein „Messerangriff“ erfasst, was im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg bedeutet (+0,8 Prozent, 2024: 29.014). Von diesen entfallen 50,6 Prozent auf Gewaltkriminalität (2024: 54,3 Prozent), 47,0 Prozent auf Bedrohung (2024: 43,3 Prozent) und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie bspw. Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung (2024: 2,4 Prozent).

Entsprechend des Rückgangs bei Gewaltkriminalität ist die Anzahl der hier als Messerangriffe begangenen Taten ebenfalls zurückgegangen (-6,1 Prozent, 14.787 Fälle): Der Anteil der Messerangriffe bei Gewaltkriminalität ist dabei jedoch nahezu gleichgeblieben und liegt im aktuellen Berichtsjahr bei 7,0 Prozent (- 0,2 Prozentpunkte).

Anteile der Messerangriffe innerhalb der Delikte

Anteile der Messerangriffe bei Gewaltkriminalität
Delikt Anteil (%)
Vergewaltigung 0,6
Sexuelle Nötigung 0,6
Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall 0,6
Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 40,5
Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2025, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA