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PKS 2024 · S. 58 / 68

Schwere bzw. tödliche Verletzungen

Schwere bzw. tödliche Verletzungen erlitten 0,1 Prozent (102) der PVB. Hinsichtlich der Anteile der registrierten Verletzungsgrade lassen sich keine Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen PVB feststellen.

Häufigste Opfergruppen

Mit 54.752 Opfern (49,1 Prozent) werden PVB anteilig an allen Straftaten am häufigsten Opfer von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB, 47.538 (86,8 Prozent) dieser registrierten PVB bleiben dabei unverletzt und 6.792 (12,4 Prozent) erleiden leichte Verletzungen.

Leichte und schwere Verletzungen

55,4 Prozent (10.835) aller leicht verletzten PVB und 56,6 Prozent (56) aller schwer verletzten PVB wurden Opfer eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 114, 115 StGB.

Schwerste Gewaltdelikte

Schwerste Gewaltdelikte wie „Mord“, „Totschlag“ oder „Raub“ machen weiterhin nur einen sehr geringen Anteil bei der Opfergruppe PVB aus. Bei den übrigen Straftatengruppen waren hier folgende Veränderungen zu verzeichnen:

Straftat Änderung (%) 2023
Gefährliche und schwere Körperverletzung +4,8 2.404
Bedrohung +2,4 7.929
Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte +1,3 54.028
Täetlicher Angriff +0,8 37.888
Vorsätzliche einfache Körperverletzung -0,8 1.835

Veranstaltungen

Eine Veranstaltung (Ereignis) wurde bei 8,8 Prozent der Fälle, bei denen PVB als Opfer betroffen waren, erfasst. Bei 3,4 Prozent (1.685 Fälle) handelte es sich um eine Demonstration/Versammlung, gefolgt von Fußballspielen mit 1,9 Prozent (920 Fälle).

Differenzierte Betrachtung

Bei einer differenzierteren Betrachtung zeigt sich, dass Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzung gegen PVB in 12,6 Prozent (159) bei Fußballspielen begangen wurden und 9,8 Prozent (123) bei Demonstrationen/Versammlungen. Bei Widerstand und tätlichem Angriff wurden in 3,2 Prozent (693) bzw. 2,7 Prozent (477) Demonstrationen erfasst, Fußballspiele bei 1,0 Prozent (225) bzw. 2,5 Prozent (447) und Volksfeste/Jahrmärkte bei 1,0 Prozent (223) bzw. 2,5 Prozent (198).

Bei einem der tödlich verletzten PVB handelt es sich um den Polizisten, der am 31.05.2024 im Rahmen eines islamistisch motivierten Mordes in Mannheim Opfer eines Messerangriffs wurde. Ein weiterer PVB wurde bei einem Einsatz am 27.04.2024 in Thüringen tödlich verletzt.

Des Weiteren ist unter den o.g. 102 Verletzungsgraden eine Fehlerfassung mit dem Verletzungsgrad tödlich verletzt zu verzeichnen.

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2024, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA