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PKS 2024 · S. 41 / 68

Langfristige Entwicklung in ausgewählten Kriminalitätsbereichen

Gewaltkriminalität und Körperverletzung

Die „Gewaltkriminalität“ ist 2024 im Vergleich zu 2010 um 8,0 Prozent (+16.034 Fälle) auf 217.277 Fälle gestiegen. Damit erreicht sie im aktuellen Berichtsjahr im Betrachtungszeitraum einen neuen Höchststand.

Die in der Gewaltkriminalität enthaltene „gefährliche und schwere Körperverletzung“ ist 2024 im Vergleich zu 2010 um 10,7 Prozent (+15.274 Fälle) auf 158.177 Fälle gestiegen und bedeutet auch hier die höchste Fallzahl im Betrachtungszeitraum.

Bei „vorsätzlicher einfacher Körperverletzung“, die nicht unter die Gewaltkriminalität im Sinne der PKS fällt, ist die Fallzahl im Vergleich zu 2010 um 17,3 Prozent (+64.511 Fälle) auf 437.461 Fälle angestiegen und liegt damit um 1,9 Prozent über dem bisherigen Höchststand im Betrachtungszeitraum (2023: 429.157 Fälle).

Fallzahlen in ausgewählten Jahren
Jahr Gewaltkriminalität Vorsätzliche einfache Körperverletzung Gefährliche und schwere Körperverletzung
2010 201.243 372.950 142.903
2011 - - -
2012 - - -
2013 - - -
2014 - - -
2015 - - -
2016 - - -
2017 - - -
2018 - - -
2019 - - -
2020 - - -
2021 - - -
2022 - - -
2023 211.243 429.157 142.903
2024 217.277 437.461 158.177

Schlüssel 222000: Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2024, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA