kriminalstatistik.org

PKS 2024 · S. 20 / 68

PKS 2024

Im Berichtsjahr 2024 wurden in der PKS zu insgesamt 29.014 Straftaten ein „Messerangriff“ erfasst. Von diesen entfallen 54,3 Prozent auf Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohung und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie bspw. Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung. „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.

Schlüssel Gewaltkriminalität

Delikt Anzahl Messerangriffe in %
Gewaltkriminalität 217.277 15.741 7,2
vollendet 183.196 11.573 6,3
versucht 34.081 4.168 12,2
Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 2.303 922 40,0
vollendet 584 179 30,7
versucht 1.719 743 43,2
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge 13.320 106 0,8
vollendet 12.283 85 0,7
versucht 1.037 21 2,0
Raubdelikte 43.194 4.768 11,0
vollendet 34.531 3.542 10,3
versucht 8.663 1.226 14,2
gefährliche und schwere Körperverletzung 158.177 9.917 6,3
vollendet 135.555 7.745 5,7
versucht 22.622 2.172 9,6

Der Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent angestiegen, der Anteil hat sich um 0,5 Prozentpunkte erhöht (2023: 5,8 Prozent, 8.951 Fälle), bei Raubdelikten ist ein Rückgang von 2,6 Prozent zu verzeichnen, der Anteil ist jedoch um 0,1 Prozentpunkte angestiegen (2023: 10,9 Prozent, 4.893 Fälle).

Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hat sich die IMK auf ihrer 208. Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2018 dafür ausgesprochen, als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Seit 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall erfasst. Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf der Basis nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ bspw. auch neben dem bz w. der mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide und wurden daher nur in ausgewählten Deliktsbereichen veröffentlicht.

Der PKS-Summenschlüssel "892000 Gewaltkriminalität" umfasst die folgenden Straftatenschlüssel:

  • 010000 Mord
  • 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
  • 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • 221000 Körperverletzung mit Todesfolge
  • 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • 233000 Erpresserischer Menschenraub
  • 234000 Geiselnahme
  • 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2024, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA