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PKS 2023 · S. 8 / 56

PKS 2023

Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Deswegen und auch aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume und -grundsätze lässt sich die PKS mit den Rechtspflegestatistiken der Justiz (z.B. Verurteiltenstatistik) nicht vergleichen.

Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ein eventueller Migrationshintergrund wird nicht berücksichtigt, da aufgrund der Freiwilligkeit einer entsprechenden Angabe eine durchgängige Erfassung nicht gewährleistet ist.

Besonderheiten

In Kapitel 4 „Ausgewählte Aspekte der Kriminalitätsentwicklung“ wurden folgende neue optische Hervorhebungen bei der Darstellung der Trends eingeführt, um die Entwicklungen auf den ersten Blick besser erfassen zu können.

Veränderung in Prozent
Bereich Symbol
<= - 10,0 
>-10 bis <=-5,0 
>-5,0 bis <5,0 
>=5,0 bis <10,0 
>= 10,0 
Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2023, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA