PKS 2023
Ziel, Inhalt, Aussagekraft und Besonderheiten
Ziel
Die PKS dient
- der Beobachtung der Kriminalität insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten,
- der Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.
Inhalt
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte1, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussage-Delikte), sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten.
Die PKS enthält insbesondere Angaben über
- Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
- Tatort und Tatzeit,
- Opfer und Schäden,
- Aufklärungsergebnisse,
- Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und andere Merkmale der Tatverdächtigen.
Die nachstehenden Aussagen beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Bundesgebiet insgesamt.
1Im Jahr 2017 wurde der Wirkbetrieb zur Erfassung der Rauschgiftdelikte durch den Zoll aufgenommen.