Datenvergleiche
Die Tabellen der PKS werden auf Basis der Einzeldatensätze in den Landeskriminalämtern und dem BKA nach festgelegten Regeln erstellt. Systembedingt können die auf Bundesebene ermittelten Werte geringe Abweichungen zu den in den Ländern veröffentlichten Daten aufweisen.
Aufgrund von Auf- bzw. Abrundungen bei Prozentzahlen ergibt sich unter Umständen bei der Addition der jeweiligen Prozentzahlen ein Wert ungleich 100 Prozent.
Änderungen in Rechtsvorschriften, aber auch bei den Erfassungsmodalitäten führen oftmals zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Daten mit den Vorjahren. In Tabellen, in denen Entwicklungen dargestellt sind, werden die betroffenen PKS-Schlüssel entsprechend gekennzeichnet. Eine korrespondierende Kennzeichnung der übergeordneten Schlüssel bzw. der Summenschlüssel erfolgt in der Regel nicht.
Betrachtungszeitraum der Kriminalitätsentwicklung
Der Zeitraum für die Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung ist auf 15 Jahre festgelegt. Im Bericht zur PKS 2023 beginnen die Zeitreihen folglich mit dem Basisjahr 2009.