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PKS 2023 · S. 53 / 56

Tatverdächtige (nichtdeutsche)

sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist oder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vorliegen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sind Deutsche.

Tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer

sind Personen mit Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“, oder „unerlaubter Aufenthalt“.

Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)

Siehe Kriminalitätsquotienten.

Tatverdächtigenzählung auf Bundesebene

Die im Jahr 2009 auf Bundesebene eingeführte „echte“ Tatverdächtigenzählung bedeutet, dass eine Person, die in mehreren Bundesländern registriert wurde, in den Tatverdächtigenzahlen der PKS nicht mehrfach, sondern nur als eine Tatverdächtige/ein Tatverdächtiger ausgewiesen wird. Die Umstellung auf diese Zählweise erlaubt keinen Vergleich der Tatverdächtigenzahlen mit den Jahren vor 2009.

Werden einer Tatverdächtigen/einem Tatverdächtigen im Berichtszeitraum mehrere Fälle verschiedener Straftatenschlüssel zugeordnet, wird sie oder er für jede Gruppe gesondert, für die entsprechenden übergeordneten Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten hingegen nur einmal gezählt. Die Tatverdächtigen bei den einzelnen Straftaten/-gruppen lassen sich daher nicht zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen addieren.

Wird dieselbe/derselbe Tatverdächtige innerhalb eines Berichtszeitraumes mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ermittelt, so wird sie oder er zu dem aktuellsten Merkmal gezählt. Analog wird beim Aufenthaltsanlass nichtdeutscher Tatverdächtiger verfahren.

Tatzeit

ist der Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde. Bei Straftaten, die sich über Zeiträume erstrecken oder innerhalb von Zeiträumen begangen wurden, gilt das Ende des Zeitraumes als Tatzeit. Wenn nicht mindestens das Jahr bestimmbar ist, gilt die Tatzeit als unbekannt.

und zwar

Siehe Statistikbegriffe.

Veränderung

gibt die absolute und/oder die prozentuale Veränderung von z.B. Fällen oder Häufigkeitszahlen für die Gesamtkriminalität oder einzelner Deliktsarten zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen an. Siehe auch Steigerungsrate.

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2023, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA