10 Glossar und Abkürzungsverzeichnis
10.1 Glossar
Die nachfolgenden Erläuterungen basieren auf den für die PKS-Erfassung geltenden Vorschriften, stellen jedoch nur einen Auszug aus den im Zusammenhang mit der PKS benutzten Begrifflichkeiten dar. Eine vollständige Information hierzu ist in den „Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS Richtlinien) bzw. im dazugehörigen Definitionskatalog enthalten. Siehe BKA Homepage (Aktuelle Informationen/Statistiken und Lagebilder/PKS 2022).
Altersgruppen
sind wie folgt definiert:
- Kinder (unter 14 Jahre)
- Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
- Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre)
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
- Die Altersgruppe der Erwachsenen wird zusätzlich unterteilt in:
- Jungerwachsene (21 bis unter 25 Jahre)
- Erwachsene ab 25 bis unter 30 Jahre
- Erwachsene zwischen 30 und 80 Jahren in Altersstufen von 10 Jahren
- Erwachsene ab 80 Jahren
Aufgeklärter Fall
Siehe Fall
Aufklärungsquote (AQ)
Siehe Kriminalitätsquotienten
Ausländerrechtliche Verstöße
Bezeichnung wird als Kurzform für „Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU“ verwendet.
Bekannt gewordener Fall
Siehe Fall
Bevölkerung/Bevölkerungszahlen
Bezeichnung für alle in Deutschland gemeldeten (in amtlichen Melderegistern erfassten) Personen. Dazu zählen sowohl deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als auch Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sofern sie nach Bundesmeldegesetz meldepflichtig sind und dieser Pflicht auch nachgekommen sind (siehe auch Bundesmeldegesetz). Nicht erfasst sind Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörige, Pendlerinnen und Pendler, Durchreisende, Touristinnen und Touristen, Personen, die sich kürzer als drei Monate in Deutschland aufhalten, sowie Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Die im Zusammenhang mit der PKS verwendeten Bevölkerungszahlen werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. Informationen zu Bevölkerungszahlen sind auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht.
darunter
Siehe Statistikbegriffe
davon
Siehe Statistikbegriffe
Fall
In der PKS werden nur Fälle erfasst, die hinreichend konkretisiert sind: Dazu müssen überprüfte Anhaltspunkte zu
- dem Tatbestand (Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm),
- dem Tatort und
- der Tatzeit / dem Tatzeitraum (mindestens das Jahr)
vorliegen.