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Vom Verdacht zur Strafe

Erfasste Fälle, Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte 2024 im Vergleich

Von der polizeilich registrierten Straftat bis zur rechtskräftigen Verurteilung wird der Kreis der Betroffenen deutlich kleiner. Der Trichter stellt für ausgewählte Delikte die Größenordnungen von Polizeistatistik (PKS) und Justizstatistik (StV) nebeneinander.

PKS und StV zählen Verschiedenes (Fälle bzw. Personen; Erfassungs- bzw. Urteilsjahr) und grenzen Delikte unterschiedlich ab. Die Stufen zeigen Größenordnungen desselben Berichtsjahrs, keine Verlaufsquoten einzelner Verfahren.

Alle Straftaten (ohne Straßenverkehr)

  • Die PKS erfasst keine Straßenverkehrsdelikte; auf der Justiz-Seite ist deshalb die StV-Position ohne Straftaten im Straßenverkehr gewählt.
  • Das PKS-Gesamt enthält ausländerrechtliche Verstöße (Aufenthalts-, Asyl-, Freizügigkeitsgesetz), die StV-Position ebenfalls.

Mord und Totschlag

  • Der PKS-Summenschlüssel umfasst auch Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) und zählt Versuche mit; die StV-Position Mord ist ausdrücklich ohne Mordversuche.
  • Bei Tötungsdelikten liegen die Tatverdächtigen über den aufgeklärten Fällen, weil ein Fall mehrere Tatverdächtige haben kann.

Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe

  • Beide Seiten decken die §§ 177 und 178 StGB ab; der PKS-Schlüssel ist auf besonders schwere Fälle des sexuellen Übergriffs zugeschnitten, die StV-Position umfasst alle Fälle der §§ 177, 178.
  • Verurteilungen wegen anderer Delikte (etwa Körperverletzung) nach ursprünglichem Vergewaltigungsverdacht tauchen hier auf der Justiz-Seite nicht auf.

Körperverletzung

  • Beide Seiten ohne Verkehrsdelikte; die StV-Position (§§ 223-231 StGB) schließt zusätzlich die Beteiligung an einer Schlägerei und weitere Randtatbestände ein.
  • Ein großer Teil der Verfahren wird vor einer Aburteilung eingestellt (etwa nach §§ 153, 153a, 170 StPO); diese Einstellungen der Staatsanwaltschaft erscheinen in keiner der beiden Statistiken.

Raub und räuberische Erpressung

  • Die StV-Position (§§ 249-255, 316a StGB) enthält zusätzlich die einfache Erpressung (§§ 253, 254 StGB), die in der PKS unter einem eigenen Schlüssel läuft; die Justiz-Stufen sind dadurch leicht überzeichnet.

Betrug

  • Die StV-Position (§§ 263-266b StGB) enthält zusätzlich Untreue und Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§§ 266-266a StGB), die in der PKS unter eigenen Schlüsseln laufen.
  • Massendelikte wie Warenbetrug im Internet bleiben oft ohne ermittelten Tatverdächtigen; der große Abstand zwischen Fällen und Tatverdächtigen ist hier typisch.

Beleidigung

  • Die StV-Position umfasst alle §§ 185-200 StGB, der PKS-Schlüssel nur die §§ 185-187 und 189 StGB.
  • Beleidigung ist ein Antragsdelikt mit sehr hoher Einstellungsquote; der starke Rückgang von den Tatverdächtigen zu den Abgeurteilten ist erwartbar.
Wie wurden diese Zahlen berechnet?

Quelle

Statistisches Bundesamt (Destatis), Statistischer Bericht Strafverfolgung 2024 (EVAS 24311), Tabelle 06 Abgeurteilte nach Art der Entscheidung (Kurzfassung), Berichtsjahr 2024 (Sheet csv-24311-06)

Bundeskriminalamt (BKA), Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Tabelle 01 und 20 Fälle (Grundtabelle) und Tatverdächtige (Grundtabelle), Berichtsjahr 2024

Schritte

  1. Fünf Trichterstufen je Delikt, Berichtsjahr 2024: erfasste und aufgeklärte Fälle (PKS Tabelle 01), Tatverdächtige (PKS Tabelle 20, Gruppe gesamt), Abgeurteilte und Verurteilte (StV Tabelle 06)
  2. Delikt-Zuordnung über das kuratierte Mapping (genau EIN PKS-Schlüssel je Delikt, da Tatverdächtige über Schlüssel nicht additiv sind; StV-Positionen über Rechtsgrundlagen-Codes der Kurzfassung)
  3. Geschlecht fixiert auf: Insgesamt (StV-Seite)
  4. Justiz-Stufen: Entscheidungspositionen "Abgeurteilte insgesamt" und "Abgeurteilte die verurteilt wurden"
  5. Straftat und Strafrecht: je Delikt Summe über die kuratierten disjunkten StV-Positionen und beide Strafrechtsarten (Tabelle 06 hat keine Insgesamt-Position für das Strafrecht)
  6. Plausibilität bei allen 7 Delikten erfüllt: aufgeklärte Fälle <= erfasste Fälle und Verurteilte <= Abgeurteilte <= Tatverdächtige

Hinweise

  • PKS und StV zählen Verschiedenes (Fälle bzw. Personen; Erfassungs- bzw. Urteilsjahr) und grenzen Delikte unterschiedlich ab. Die Stufen zeigen Größenordnungen desselben Berichtsjahrs, keine Verlaufsquoten einzelner Verfahren.
  • Die PKS enthält auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren; Einstellungen der Staatsanwaltschaft erscheinen in keiner der beiden Statistiken.

Methodik

PKS und Strafverfolgungsstatistik zählen Verschiedenes: Die PKS zählt Fälle beziehungsweise Tatverdächtige bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft, die StV rechtskräftig abgeurteilte Personen im Urteilsjahr. Tat und Urteil liegen oft in verschiedenen Jahren (Periodenversatz), die PKS enthält auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren, und die Deliktabgrenzungen beider Statistiken decken sich nur grob (Fußnoten je Delikt). Die Stufen zeigen deshalb Größenordnungen desselben Berichtsjahrs, keine Verlaufsquoten einzelner Verfahren. Diebstahl fehlt, weil die PKS-Summenschlüssel nicht schlüsselscharf vorliegen; Rauschgiftdelikte fehlen wegen des Rechtsbruchs durch das Cannabisgesetz 2024.

Daten als Tabelle anzeigen
DeliktErfasste Fälle (PKS)Aufgeklärte Fälle (PKS)Tatverdächtige (PKS)Abgeurteilte (StV)Verurteilte (StV)
Alle Straftaten (ohne Straßenverkehr)5.837.4453.385.9192.184.834597.173469.731
Mord und Totschlag2.3032.1662.881670462
Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe13.32011.24411.3292.6971.674
Körperverletzung626.045548.268500.28081.37252.633
Raub und räuberische Erpressung43.19426.27532.6769.2996.594
Betrug743.472453.137312.181105.53086.641
Beleidigung251.502220.561200.94730.48224.393

Quelle: Destatis, Strafverfolgungsstatistik 2024, Tabelle 6; BKA, PKS 2024 (Tabellen 01 und 20). Eigene Aufbereitung der Originaldaten.

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