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PKS 2025 · S. 72 / 79

Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025

Bei der Berechnung der TVBZ wird sowohl beim Tatverdächtigen als auch bei der Wohnbevölkerung der gleiche regionale Bezug angewendet. Da Stationierungskräfte nach dem deutschen Melderecht nicht zur ansässigen Wohnbevölkerung zählen, unterliegt die TVBZ in Bezug auf diesen Tatverdächtigenkreis Einschränkungen. Es wird die „echte“ Tatverdächtigenzählung angewendet.

Nichtdeutsche Personen

Nichtdeutsche Personen sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist oder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vorliegen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sind Deutsche.

Opfer

Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Opfer sind Geschädigte/unmittelbar Betroffene speziell definierter Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) und Widerstandsdelikte, soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung („O“) gekennzeichnet sind.

Phänomene

  • Enkeltrick: Unter Vorspiegelung vorhandener Verwandtschaftsverhältnisse wird der Geschädigte dazu veranlasst, einen bestimmten Geldbetrag an den Tatverdächtigen zu zahlen.
  • Falscher PVB: Wenn die Täterin / der Täter sich als falsche Polizeivollzugsbeamtin / falscher Polizeivollzugsbeamter ausgibt; falsche Polizistin / falscher Polizist; falsche Schutzpolizistin / falscher Schutzpolizist; falsche Kriminalbeamtin / falscher Kriminalbeamter (Vorrang gegenüber "falscher Amtsträger (ohne PVB)").
  • Ladungsdiebstahl: Umfasst auch den Transportgutdiebstahl im Güterkraftverkehr gem. § 1 GüKG, im Werkverkehr und im Güterverkehr auf der Schiene gem. § 18 EBO sowie im Schiffs- und Luftverkehr.
  • Messerangriffe: Im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
  • Schockanrufe: Unter Vorspiegelung eines Unfalls / einer Notsituation einer nahestehenden Person wird der Geschädigte dazu veranlasst, einen bestimmten Geldbetrag an den Tatverdächtigen zu zahlen.
  • Trickdiebstahl: Liegt vor, wenn der Täter durch Täuschung/Irrtumserregung ein (kurzfristiges) Vertrauensverhältnis zum Geschädigten aufbaut (z.B. durch Vorgabe einer Dienstleister-, Behörden- oder Amtseigenschaft) oder durch Ablenkung (z.B. durch Anrempeln, Beschmutzen der Kleidung) die verminderte Wahrnehmungs- bzw. Reaktionsfähigkeit des Geschädigten nutzt, um (zunächst unbemerkt) den Gewahrsam über eine fremde Sache zu erlangen.

Politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Staatsschutzdelikte gem. §§ 80a–83, 84–86a, 87–91, 94–100a, 102, 104, 105–108e, 109–109h, 129a–b, 130, 192a, 234a und 241a StGB sowie Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) werden in der PKS nicht erfasst. Delikte der allgemeinen Kriminalität, die dem Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität zuzuordnen sind, sind jedoch auch in der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen.

Quelle: PKS Bundeskriminalamt, 2025, V1.0Zu dieser Seite fragenOriginal beim BKA