Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025
Schlüssel Verbreitung pornografischer Inhalte Trend
| Delikt | Anzahl 2025 | Veränderung (absolut) | Veränderung (%) | Aufgeklärte Fälle 2025 | Tatverdächtige 2025 | deutsche TV | nichtdeutsche TV | Zuwanderinnen/Zuwanderer |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte | 143200 | -1.177 | -2,7 | 36.457 | 34.819 | 27.033 | 7.786 | 1.846 |
| Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornografischer Inhalte | 143500 | 1.914 | 19,9 | 10.127 | 9.967 | 8.376 | 1.591 | 381 |
Die (Gesamt-)Fallzahlen im Deliktsbereich der Verbreitung pornografischer Inhalte sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (+2,7 Prozent). Bei Betrachtung der darunterfallenden Straftaten ist festzustellen, dass Delikte im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten – ohne, dass aus polizeilicher Sicht hierfür konkrete unmittelbare Gründe erkennbar sind – rückläufig sind (-2,7 Prozent, -1.177 Fälle). Die Fallzahlen bewegen sich im langfristigen Vergleich aber nach wie vor auf sehr hohem Niveau. Der Anstieg der Fallzahlen im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten aus dem Vorjahr hat sich nochmals deutlich verstärkt (+19,9 Prozent, +1.914 Fälle; 2024: +8,5 Prozent, +750 Fälle).
Die letztgenannten Fallzahlen dürften dabei in den vergangenen Jahren sowohl von den Auswirkungen der Strafrechtsänderung von 2021 als auch vor allem vom Anstieg der (strafrechtlich relevanten) NCMEC-Meldungen beeinträchtigt worden sein. Auch im vergangenen Jahr blieb die Anzahl der NCMEC-Meldungen auf hohem Niveau. Das hohe Fallaufkommen der zurückliegenden Jahre führt(e) zudem dazu, dass die Polizeien die Fälle erst schrittweise abarbeiten konnten. Weitere Meldeverpflichtungen auf EU-Ebene (z.B. Digital Service Act (DSA)) wirken sich bisher zahlenmäßig gering aus.
Es ist zu beobachten, dass es sich bei den Jugendlichen, die in diesem Deliktsbereich in Erscheinung treten, häufig um sogenannte „Selbstfilmende“ handelt. Sie fertigen Aufnahmen von sich selbst und verbreiten diese eigenständig oder über Freunde unbedacht auf Social-Media-Plattformen sowie über Messenger-Dienste. Dabei ist den Jugendlichen oft nicht bewusst, dass sie durch das Weiterleiten oder den teils auch unbeabsichtigten Upload pornografischer Fotos oder Videos einen Straftatbestand verwirklichen können. Ermittlungsverfahren in diesem Bereich führen aufgrund der genannten Verbreitungswege zudem häufig zur Verdachtsgewinnung und jugendpornografischen Inhalten und leiten diese an die jeweils zuständigen polizeilichen Zentralstellen der Staaten weiter, in denen die Straftaten mutmaßlich begangen wurden. In Deutschland ist das Bundeskriminalamt für die Bearbeitung und die Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder verantwortlich.